Unser Schulverein
Der Schulverein am Gymnasium Lohbrügge
Der Schulverein wurde kurz nach der Gründung des Gymnasiums 1968 ins Leben gerufen. Zur Zeit hat der Verein etwa 685 Mitglieder aus der Elternschaft, aus deren Beiträgen und Spenden pro Jahr ca. 10.000 Euro zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln will der Verein
"die vielfältigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange der Schule, insbesondere einen modern gestalteten Unterricht, durch Beschaffung von zusätzlichen Lehrmitteln fördern und auf die Gemeinschaftserziehung gerichteten Unternehmungen wie Klassenreisen, Schülerwanderungen, Schullandheimaufenthalten und dergleichen Rechnung tragen." (§2 der Satzung).
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 18 Euro/Jahr, er wird jährlich nach Beginn des Schuljahrs per Lastschrift eingezogen. Die Jahreshauptversammlung findet in der ersten Dezemberwoche statt. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Vorstand in drei Sitzungen pro Jahr. In den vergangenen Jahren wurden hauptsächlich Anschaffungen für Unterricht und AGs unterstützt:
- Sport: Tischtennisplatten, Segeljolle, Trikots für Schulmannschaften, Gymnastikmatten
- Musik: Keyboard, E-Piano, Mikrofone, Verstärker, Bühnentechnik, Blasinstrumente
- Kunst, Darstellendes Spiel: Camcorder
- Biologie: Futter, Terrarien-AG
- Geografie: Beamer
- Spanisch: Lernsoftware
- Bibliothek: Computerausstattung, Anschaffung von französischen, englischen und spanischen Büchern
Weitere Informationen zum Schulverein findet man auf der gesonderten Internetseite des Schulvereins: Schulverein des Gymnasiums Lohbrügge
Vorstand
Der Vorstand des Schulvereins
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Vorsitzender: Herr Frank Penner
- 2. Vorsitzende: Frau Barbara Lorenz
- Rechnungsführerin: Frau Simone Seffert(1.), Frau Isabel Kaßner (2.)
- Protokollführerin: Frau Ute Gourjon
- Beisitzer: 1. Frau Monika Herbener, 2. Frau Claudia Krupp, 3.Frau Angela Preiter, 4. Alicja Wirkus, 5. Frau Petra Döring-Kraut, 6. Frau Gaby Pohlmann
- 1. Rechnungsprüfer: Herr Jörg Meiners
- 2. Rechnungsprüfer: Frau Vera Borchert
Kontakt: Frank Penner: Tel 42863 3491
Bankverbindung:
IBAN: DE12200505501034229433
BIC: HASPDEHHXXX
Hamburger Sparkasse
Beitrittserklärung
So werden Sie Mitglied
Die Beitragserklärung kann am PC ausgefüllt und anschließend unterschrieben im Schulbüro abgegeben werden.
Zur Beitrittserklärung
Satzung
Die Satzung des Schulvereins
Satzung des Schulvereins, Fassung vom 10.02.02
§1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen "Schulverein des Gymnasiums Lohbrügge e.V." und hat seinen Sitz in Hamburg.
§2 Zweck
Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken und will ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Erziehung der Schuljugend dienen. Er will durch Zusammenschluss von Eltern, Lehrern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule die vielfältigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange der Schule, insbesondere einen modern gestalteten Unterricht durch Beschaffung von zusätzlichen Lehrmitteln, fördern und den auf die Gemeinschaftserziehung gerichteten Unternehmungen wie Klassenreisen, Schülerwanderungen, Schullandheimaufenthalten und dergleichen Rechnung tragen. Jeder darüber hinausgehende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§3 Mittel
Die zur Erreichung seines gemeinnützigen Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch
Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen, Stiftungen jeglicher Art.
§4 Eintritt
Mitglied kann jeder werden, der den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will. Ein- und Austrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln.
§5 Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch
Austritt aus dem Verein, Ausschluss
Der Austritt kann erfolgen mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Der Ausschluss kann erfolgen,
- wenn ein Mitglied länger als 6 Monate mit seinen Beiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf des siebten Monats nicht gezahlt hat (Stundung kann gewährt werden)
- wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Rückzahlungen geleisteter Beiträge finden nicht statt.
§6 Beiträge
Die Mitgliederversammlung beschließt den Mindestbeitrag. Scheidet ein Mitglied aus, so hat es keinen Anspruch auf Abfindung aus dem Vereinsvermögen. Der Beitrag ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten.
§7 Vorstand
Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt, er besteht aus mindestens fünf Personen:
Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Schriftführer, Rechnungsführer, Beisitzer.
Den Vorstand im Sinne des Gesetzes bilden der erste und zweite Vorsitzende, von denen jeder für sich zeichnungsberechtigt ist. Jährlich werden die Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich ihre notwendigen Auslagen vergütet. Weder der Vorstand noch die Mitglieder des Vereins dürfen aus den Einnahmen oder dem Vermögen des Vereins irgendwelche Sondervorteile erhalten. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§8 Rechnungsprüfung
Das Geschäftsjahr läuft mit dem Schuljahr. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsprüfer, die die Kasse und die Rechnungsführung zu prüfen haben. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
§9 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf abgehalten. Die Einladung erfolgt durch Anschlag am “Schwarzen Brett” der Schule und schriftliche Mitteilung an die Mitglieder spätestens eine Woche vor der Versammlung, unter Bekanntgabe der Tagesordnung. In einer Hauptversammlung im ersten Halbjahr jedes Schuljahres erfolgt die Vorstandswahl und die Vorlage der Jahresabrechnung. Über jede Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter und einem Mitglied des Vorstands zu unterschreiben ist.
§10 Auflösung des Vereins
Anträge betreffs Auflösung des Vereins müssen drei Wochen vorher den Mitgliedern bekannt- gegeben werden. Sie müssen von mindestens einem Viertel aller Mitglieder unterzeichnet sein. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Versammlung.
§11 Restgelder
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Schulbehörde der Hansestadt Hamburg, Dienststelle Schulfürsorge, mit der Maßgabe, es zugunsten der Schüler des Gymnasiums Lohbrügge zu gleichartigen gemeinnützigen Zwecken zu verwenden.
§12 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit. Beschlüsse über Satzungsänderungen, welche die Zwecke des Vereins und seine Vermögensverwendung betreffen, sind dem Finanzamt mitzuteilen. Der Vorstand hat das Recht, etwaige redaktionelle Satzungsänderungen, welche vom Vereinsregister des Amtsgerichts oder vom Finanzamt gewünscht werden, selbständig ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.
Zur Satzung als PDF-Dokument
Zur Beitrittserklärung