Schulkonferenz

Gemäß § 52 des Hamburgischen Schulgesetzes ist die Schulkonferenz das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der allgemeinbildenden Schulen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule. Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat und Lehrerkonferenz können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge unterbreiten.

Zusammensetzung:

Die Schulkonferenz besteht aus dem Schulleiter und an Schulen einschließlich der bei ihnen bestehenden Vorschulklassen

  1. mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern aus je drei,
  2. mit 301 bis 800 Schülerinnen und Schülern aus je vier,
  3. mit über 800 Schülerinnen und Schülern aus je fünf

gewählten Mitgliedern des Schülerrats, des Elternrats und der Lehrerkonferenz. Die vom Schülerrat gewählten Mitglieder müssen der Jahrgangsstufe 7 oder einer höheren Jahrgangsstufe angehören. Die nicht der Lehrerkonferenz angehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied.

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